Der Lehrplan des Kollegs für Chemie umfasst allgemein bildende, fachtheoretische und fachpraktische Gegenstände sowie weitere berufsrelevante Fächer.
Das Stundenausmaß sowie die Verteilung der Fächer auf die einzelnen Semester entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Stundentafel:
I.2 Stundentafel
Lehrplan des 4-semestrigen Kollegs für Chemie-Ingenieure
Pflichtgegenstände |
Religion/Ethik |
Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik |
Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik |
Angewandte Mathematik |
Wirtschaft und Recht |
Angewandte Informatik |
B. Fachtheorie und Fachpraxis |
Anorganische Chemie und Technologie |
Analytische Chemie und Qualitätsmanagement |
Organische Chemie und Technologie |
Biochemie und Mikrobiologie |
Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik |
Analytisches Laboratorium |
Organisch-präparatives Laboratorium |
Physikalisch-chemisches Laboratorium |
Angewandte Technologie (mit Übungen) |
Grundlagen der Chemie |
Grundlagenlaboratorium |
Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunkt |
Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte |
B3 Technische Chemie |
Biochemie und Mikrobiologie |
Angewandte Technologie |
Angewandte Analytik |
Angewandte Technologie (mit Übungen) |
Freifächer |
Instrumentelle Analytik |
Wissenschaftliches Arbeiten |
C. Pflichtpraktikum |
Anrechnungen
Grundlage für die Anrechnung ist §30 des SCHUG_BKV
- § 30. Der Schulleiter hat einen Studierenden auf seinen Antrag von der Teilnahme an einzelnen Modulen zu befreien, wenn dieser durch Vorlage eines Zeugnisses einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule, einer Pädagogischen Hochschule, einer anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule, eines anerkannten privaten Studienganges, einer Universität, einer akkreditierten Privatuniversität, einer Fachhochschule, eines Fachhochschul-Studienganges oder eines Externistenprüfungszeugnisses nachweist, dass er das Bildungsziel des betreffenden Moduls erlangt hat.
Die Anrechnung erfolgt
- Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Ausbildungsvertrages und nur gegen Vorlage des Zeugnisses und des Lehrplans
- nur mit Einverständnis des Lehrenden und der Direktion
- Anrechnung bedeutet im Zeugnis steht: Anrechnung lt § 30 SCHUG BKV
- Trotz Anrechnungen sind die Kompetenzen bei den abschließenden Prüfungen in den gewählten Fächern nachzuweisen